Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
- Dem Vorsitzenden,
- Dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- Dem Schriftführer,
- Dem Kassenwart,
- Dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, soweit er dem Verein angehört und nicht in eine Funktion gemäß Nummern 1 – 4 gewählt wird,
- Fünf weiteren Führungsdienstgraden (vier Gruppenführer und ein Gerätewart) und
- Zwei Vertrauensmännern, die alle 2 Jahre gewählt werden.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt. Der Vorsitzende ist in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Ist durch vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes eine Nachwahl erforderlich, so gilt die Wahl für den Rest der sechsjährigen Wahlperiode.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig.
Er hat vor allem folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung,
- Einberufung der Mitgliederversammlung,
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- Verwaltung des Vereinsvermögens,
- Erstellung des Jahres- und Kassenberichts,
- Beschlussfassung über Ehrungen und Vorschläge für Ehrenmitgliedschaften.
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