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1. Kommandant Manfred Wimmer
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Stv. Kommandant Maximilian Tölke
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Gerätewart Jürgen Spieleder
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Welche Aufgaben hat die Wehrführung?
Die Kommandantin bzw. der Kommandant hat innerhalb der Mannschaft folgende Aufgaben:
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Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr,
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Leitung der Einsätze und der Ausbildung,
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Ernennung der Mannschafts- und Führungsdienstgrade,
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Beratung der Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes.
Eine Kommandantin bzw. ein Kommandant wird von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern (ab dem 17. Lebensjahr) gewählt und anschließend von der Gemeinde und dem Kreisbrandrat bestätigt – in der Regel für sechs Jahre. Voraussetzung dafür ist, dass die Person bereits mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen hat. In der Regel werden zudem einer oder zwei Vertreter, ebenfalls für sechs Jahre, gewählt.