Die Aufgaben der Feuerwehr sind gesetzlich geregelt – in Bayern im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG). Grundsätzlich werden dabei vier Bereiche unterschieden: Retten, Löschen, Bergen und Schützen.
In der Praxis bedeutet das unter anderem folgende Tätigkeiten:
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Abwehrender Brandschutz: Drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigen, Brände wirksam bekämpfen
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Technische Hilfeleistung z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser (Unglücksfälle und Notstände im öffentlichen Interesse)
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Sicherheitswachen, wenn diese von der Gemeinde angeordnet und aufgrund besonderer Vorschriften notwendig sind
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Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen (nur zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren)
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andere Aufgaben, wenn die Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr stellt in der Regel der Feuerwehrverein. Man kann also einem Feuerwehrverein beitreten, ohne an Einsätzen beteiligt zu sein. Daraus ergibt sich die Unterscheidung in „aktive“ und „fördernde“ Mitglieder.
Nicht zu vergessen: Man kann in zwei Feuerwehren gleichzeitig aktiv sein.